LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.11.2014
L 9 SO 382/14 B ER
Normen:
EinglHV § 12 Nr. 1; Eingliederungshilfe-Verordnung § 12 Nr. 1; SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 53 Abs. 1; SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 1 und S. 4; SGG § 86b Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 21.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 SO 369/14 ER

Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach dem SGB XII; Kostenübernahme für eine Schulbegleitung; Keine Erforderlichkeit des Einsatzes pädagogischer Fachkräfte bei geeigneten nicht-fachlichen Schulbegleitern

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2014 - Aktenzeichen L 9 SO 382/14 B ER

DRsp Nr. 2015/1680

Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach dem SGB XII; Kostenübernahme für eine Schulbegleitung; Keine Erforderlichkeit des Einsatzes pädagogischer Fachkräfte bei geeigneten nicht-fachlichen Schulbegleitern

Erst wenn der unstreitig bestehende Teilhabeanspruch des Kindes hinsichtlich einer angemessenen Schulbildung durch den Einsatz einer "Nicht-Fachkraft" irreversibel vereitelt würde, was vorliegend allerdings nicht der Fall ist, liegt ein Anordnungsgrund vor.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.08.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

EinglHV § 12 Nr. 1; Eingliederungshilfe-Verordnung § 12 Nr. 1; SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 53 Abs. 1; SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 1 und S. 4; SGG § 86b Abs. 2 S. 2;

Gründe

Die fristgemäße Beschwerde des Antragstellers vom 17.09.2014, eingegangen am gleichen Tage, gegen den ihm am 21.08.2014 zugestellten Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.08.2014, mit dem dieses den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hat, ist zulässig, aber unbegründet.

Das Sozialgericht hat den Antrag des Antragstellers,