Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. März 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt im Rahmen der Überprüfung die Gewährung einer Witwenrente.
Die Klägerin war mit dem 2000 verstorbenen Victor P. (Versicherter) verheiratet. Am 6. Juni 2002 zog sie aus der Russischen Föderation nach Deutschland zu.
Der Klägerin, die inzwischen deutsche Staatsangehörige ist, wurde vom Landratsamt Rastatt am 9. Juli 2002 eine Bescheinigung gemäß §
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