LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.12.2008
L 6 VS 535/07
Normen:
BVG § 38; SVG § 81;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 29.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 VS 3730/05

Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wegen einer Wehrdienstbeschädigung, ursächlicher Zusammenhang einer Krebserkrankung mit der radioaktiven Belastung eines Panzerschlossers

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen L 6 VS 535/07

DRsp Nr. 2009/4615

Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wegen einer Wehrdienstbeschädigung, ursächlicher Zusammenhang einer Krebserkrankung mit der radioaktiven Belastung eines Panzerschlossers

Ist ein Sachverhalt nicht beweisbar oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich zu machen, so hat nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast der Beteiligte die Folgen zu tragen, der aus dem nicht festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet (hier: Erkrankung an einem Plasmozytom als Folge einer Wehrdienstbeschädigung durch die radioaktive Belastung eines Panzerschlossers). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29.11.2006 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BVG § 38; SVG § 81;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wegen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB).