OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 06.10.2022
15 A 760/20
Normen:
GVG § 21e Abs. 9;
Fundstellen:
NJW 2023, 93
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, vom 17.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 20 K 1034/19

Anspruch auf Informationszugang zu internen Geschäftsverteilungsplänen eines Oberlandesgerichts als Datei per E-Mail oder Kopie per Post

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2022 - Aktenzeichen 15 A 760/20

DRsp Nr. 2022/15972

Anspruch auf Informationszugang zu internen Geschäftsverteilungsplänen eines Oberlandesgerichts als Datei per E-Mail oder Kopie per Post

1. Die in den §§ 21e Abs. 9, 21g Abs. 7 GVG normierten Einsichtsrechte in Geschäftsverteilungspläne beziehen sich nur auf das laufende Geschäftsjahr (wie OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2018 - I-15 VA 30/18 -, juris).2. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ist auf Geschäftsverteilungspläne in Rechtssachen nicht anwendbar.3. Einem Antragsteller nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen kann in Extremfällen neben dem Einwand des Rechtsmissbrauchs auch eine sonstige unzulässige Rechtsausübung, die dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspricht, entgegengehalten werden.4. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Antragsteller keine schutzwürdigen Interessen hat, etwa weil er seine Anträge im Wesentlichen aus einer privaten Vergeltungsmotivation heraus stellt, und dabei beachtliche Interessen der adressierten öffentlichen Stellen verletzt, weil Arbeitskapazitäten in erheblichem Umfang gebunden werden.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.