Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist die Höhe des dem Kläger von der beklagten Bundesagentur für Arbeit (BA) zu zahlenden Insolvenzgelds (Insg).
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