Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. April 2007 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 7. März 2006 zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten um die Höhe des Anspruchs auf Insolvenzgeld (Insg).
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