LAG Niedersachsen - Urteil vom 18.04.2008
16 Sa 1143/07
Normen:
BAT § 26 Abs. 1 § 29 B Abs. 2, 3 § 70 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover - 11 Ca 447/06 Ö - 29.03.2007,

Anspruch auf kinderbezogenen Teil des Ortszuschlages mit schriftlicher Geltendmachung des Kindergeldanspruchs

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2008 - Aktenzeichen 16 Sa 1143/07

DRsp Nr. 2008/14551

Anspruch auf kinderbezogenen Teil des Ortszuschlages mit schriftlicher Geltendmachung des Kindergeldanspruchs

»Die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs auf Kindergeld stellt gleichzeitig die Geltendmachung des Anspruchs auf die kindergeldabhängigen Entgeltbestandteile des Ortszuschlags dar.«

Normenkette:

BAT § 26 Abs. 1 § 29 B Abs. 2, 3 § 70 ;

Tatbestand:

Der am 00.00.1946 geborene Kläger ist bei der Bundesanstalt G. seit dem 01.01.1978 beschäftigt. Er ist verheiratet und hat ein Kind, das am 00.00.1978 geboren ist.

Grundlage der arbeitsvertraglichen Beziehungen ist der Arbeitsvertrag vom 01.10.1980, in dem unter anderem vereinbart ist, dass das Arbeitsverhältnis sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23.02.1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen bestimmt. Wegen des Inhalts des Arbeitsvertrags im Übrigen wird auf diesen (Bl. 8 d.A.) verwiesen.

In der Bundesanstalt ist ein Personalreferat gebildet, in dem sich wiederum als Teil die Kindergeldkasse befindet.