Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Januar 2020 und der Bescheid des Beklagten vom 7. Mai 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juni 2019 sowie der Bescheid vom 1. Februar 2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Februar 2022 aufgehoben.
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