1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 20.05.2010 aufgehoben. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Gewährung eines Kinderzuschlages nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für ihre drei Enkelkinder haben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|