LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.12.2014
L 2 AS 407/14
Normen:
SGB II § 20 Abs. 1 S. 1; SGG § 192 Abs. 1 S. 3; SGG § 184 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 07.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 25 AS 4278/12

Anspruch auf Kostenerstattung für eine Gleitsichtbrille aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen BeschäftigungSicherung einer menschenwürdigen ExistenzRechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von Rechtsschutz

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2014 - Aktenzeichen L 2 AS 407/14

DRsp Nr. 2015/1921

Anspruch auf Kostenerstattung für eine Gleitsichtbrille aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Sicherung einer menschenwürdigen Existenz Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von Rechtsschutz

1. Der Gesetzgeber der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) hat die zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz erforderlichen Leistungen gesichert. Das insoweit normierte System von Leistungsansprüchen enthält keine substantiellen Defizite. 2. Wer ein Verfahren, dessen Aussichtslosigkeit ihm im Einzelnen dargelegt worden ist, ohne nachvollziehbare Gründe fortführt, nimmt das Gericht missbräuchlich in Anspruch.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.01.2014 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Der Klägerin werden Kosten gem. § 192 SGG in Höhe von 225,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 03.12.2014 wird abgelehnt.

Normenkette:

SGB II § 20 Abs. 1 S. 1; SGG § 192 Abs. 1 S. 3; SGG § 184 Abs. 2;

Tatbestand