LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.09.2012
L 11 KR 472/11
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 48 Abs. 1 S. 1; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
AuR 2013, 130
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 05.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 3835/08

Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung nach Unterlassen der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung durch unzutreffende rechtliche Bewertung; Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2012 - Aktenzeichen L 11 KR 472/11

DRsp Nr. 2012/22832

Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung nach Unterlassen der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung durch unzutreffende rechtliche Bewertung; Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Ein Anspruch auf Krankengeld darf nicht an der fehlenden ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit scheitern, wenn dies darauf beruhte, dass der Arzt zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass sich die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr an der bisherigen Tätigkeit des Versicherten orientiert.

1. Ein Anspruch auf Krankengeld darf nicht an der fehlenden ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit scheitern, wenn dies darauf beruhte, dass der Arzt zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass sich die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr an der bisherigen Tätigkeit des Versicherten orientiert.