Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. November 2020, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin Entgeltfortzahlung über sechs Wochen hinaus auf der Grundlage von §
Die Klägerin, die zwischenzeitlich Altersrente bezieht, war seit dem Jahr 1984 bis zum 31. Oktober 2020 bei der Beklagten als technische Angestellte im öffentlichen Dienst tätig. Auf das Arbeitsverhältnis waren zuletzt der
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