LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.06.2021
7 Sa 392/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 24.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 245/20

Anspruch auf Krankengeld freiwillig Versicherter über sechste Woche der Arbeitsunfähigkeit hinausKein Anspruch auf Krankengeld mangels Voraussetzungen des § 13 TVÜ-L für Beschäftigte nach § 71 BAT

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.06.2021 - Aktenzeichen 7 Sa 392/20

DRsp Nr. 2021/18644

Anspruch auf Krankengeld freiwillig Versicherter über sechste Woche der Arbeitsunfähigkeit hinaus Kein Anspruch auf Krankengeld mangels Voraussetzungen des § 13 TVÜ-L für Beschäftigte nach § 71 BAT

1. Der Wechsel von einem Feststellungs- zu einem Leistungsantrag in der Berufungsinstanz ist zulässig. 2. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zwischen der siebten und sechsundzwanzigsten Woche der Arbeitsunfähigkeit, da ein ruhender Anspruch auf Krankengeld nicht unter den Regelungsgehalt des § 13 TVÜ-L fällt.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. November 2020, Az.: 8 Ca 245/20, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin Entgeltfortzahlung über sechs Wochen hinaus auf der Grundlage von § 13 Abs. 3 S. 3 TVÜ-L zusteht.

Die Klägerin, die zwischenzeitlich Altersrente bezieht, war seit dem Jahr 1984 bis zum 31. Oktober 2020 bei der Beklagten als technische Angestellte im öffentlichen Dienst tätig. Auf das Arbeitsverhältnis waren zuletzt der TV-L und der TVÜ-L anzuwenden. Bis zum 31. Oktober 2006 galt für die Klägerin § 71 BAT.

1. 2. 1. 2. 3.