Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 29. November 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Klägerin auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Krankengeld.
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