LSG Hamburg - Urteil vom 28.11.2022
L 1 KR 59/21
Normen:
SGG § 55; SGB V § 44; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 1;

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KrankenversicherungUnzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes

LSG Hamburg, Urteil vom 28.11.2022 - Aktenzeichen L 1 KR 59/21

DRsp Nr. 2023/2826

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Unzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes

Einem Versicherten fehlt das Rechtsschutzbedürfnis bzw. das besondere Feststellungsinteresse für eine Klage, wenn er vor dem Erlass einer von ihm befürchteten behördlichen Verfügung – hier der Ablehnung der Zahlung von Krankengeld nach Ausschöpfen der Höchstdauer des Krankengeldanspruchs – vorbeugenden Rechtsschutz erstrebt.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 55; SGB V § 44; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Krankengeld oder Entgelt fort zu zahlen ist vor dem Hintergrund der Frage, ob der Kläger wegen derselben oder wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig gewesen ist.