Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 21. August 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ______ wird abgelehnt.
Die am 24. September 2018 eingegangene Beschwerde des Antragstellers mit dem sinngemäßen Antrag,
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