Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 6. August 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf € 583,38 festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die teilweise Erstattung einer Witwenrente im sog. "Sterbevierteljahr".
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