LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.08.2022
L 5 AS 5/19
Normen:
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a); SGB II § 9 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 23.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 47 AS 3598/14

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIErmittlung des Gewinns aus einer selbständigen Tätigkeit

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2022 - Aktenzeichen L 5 AS 5/19

DRsp Nr. 2023/2957

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Ermittlung des Gewinns aus einer selbständigen Tätigkeit

1. Bei der Ermittlung des Gewinns eines Selbstständigen können nur die notwendigen Betriebsausgaben berücksichtigt werden, die nachgewiesen worden sind.2. Erfolgte Tilgungszahlungen können nur als notwendige Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn sie einem bestimmten Darlehensvertrag zugeordnet werden können, aus dem die Zahlungsverpflichtung folgt. Existieren verschiedene Versionen eines Darlehensvertrags und macht der Selbstständige zu den Umständen der Tilgungszahlungen und der vertraglichen Verpflichtungen widersprüchliche Angaben, geht dies zu seinen Lasten.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a); SGB II § 9 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt für August 2014 bis Januar 2015 die Gewährung höherer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).