Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Januar 2019 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 22. Oktober 2013 zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Klägerinnen auch für das Berufungs- und Revisionsverfahren zu erstatten.
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Im Streit sind Leistungen für Unterkunft und Heizung für Mai 2011.
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