Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Umstritten sind Leistungen für Unterkunft und Heizung wegen Gebühren, die für die Nutzung einer Aufnahmeeinrichtung entstanden und später fällig geworden sind.
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