I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 3. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben auch Kosten des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der ihm vom Beklagten gewährten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2016 in Streit.
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