BVerfG - Beschluss vom 03.09.2014
1 BvR 1768/11
Normen:
SGB II § 7 Abs. 5 S. 1; SGB III § 77;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 18.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 AS 1761/10
BSG, vom 30.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 97/09
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 10.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 19 AS 60/08
SG Köln, vom 10.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen AS 14/08

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende über Leistungen für Mehrbedarf für Alleinerziehende hinaus

BVerfG, Beschluss vom 03.09.2014 - Aktenzeichen 1 BvR 1768/11

DRsp Nr. 2015/8508

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende über Leistungen für Mehrbedarf für Alleinerziehende hinaus

1. § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II a.F. konkretisiert den Nachrang gegenüber vorrangigen besonderen Sozialleistungssystemen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Gesetzgeber geht im Rahmen seines Gestaltungsspielraums in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise davon aus, dass das menschenwürdige Existenzminimum, soweit eine durch die Ausbildung bedingte Bedarfslage entstanden ist, vorrangig durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehungsweise dem SGB III zu decken ist.