Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 7. September 2022 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über einen Anspruch der Antragstellerin auf Umzugskostenübernahme.
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