Das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 14. Dezember 2017 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 156.866,65 EUR zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Verpflichtung des Beklagten zur Übernahme der tatsächlich entstehenden ungedeckten Kosten der vollstationären Unterbringung der Frau I____ R_____ im Therapiezentrum R______ über den 31. August 2021 hinaus bis zur Beendigung der dortigen Unterbringung fortbesteht.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Die Revision wird zugelassen.
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