Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 11. Dezember 2017 (S
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger begehrt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts (
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