LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.12.2012
L 3 AS 2192/12
Normen:
SGB X § 39 Abs. 2; SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGG § 54 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 27.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 936/12

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Eingliederungsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2012 - Aktenzeichen L 3 AS 2192/12

DRsp Nr. 2013/2925

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Eingliederungsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren

Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen Eingliederungsbescheid (EinglB) nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II, wenn die Laufzeit des angefochtenen EinglB verstrichen ist. Ist der EinglB Grundlage eines noch nicht bestandskräftigen Sanktionsbescheids, bleibt die Klage zulässig.

Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen Eingliederungsbescheid (EinglB) nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II, wenn die Laufzeit des angefochtenen EinglB verstrichen ist. Ist der EinglB Grundlage eines noch nicht bestandskräftigen Sanktionsbescheids, bleibt die Klage zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 27. April 2012 wird zurückgewiesen.

2.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB X § 39 Abs. 2; SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGG § 54 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid (Eingliederungsbescheid - EinglB) zur Ersetzung einer Eingliederungsvereinbarung (EinglV) mit dem beklagten Jobcenter, einer Gemeinsamen Einrichtung nach § 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) n.F.