LSG Bayern - Beschluss vom 27.06.2017
L 11 AS 377/17 NZB
Normen:
SGB X § 104;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 22.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 327/16

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIAnforderungen an die zeitliche Kongruenz bei einem Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen die Bundesanstalt für Arbeit

LSG Bayern, Beschluss vom 27.06.2017 - Aktenzeichen L 11 AS 377/17 NZB

DRsp Nr. 2017/9192

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Anforderungen an die zeitliche Kongruenz bei einem Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen die Bundesanstalt für Arbeit

Für die zeitliche Kongruenz gemäß § 104 SGB X genügt es, wenn das Alg II für den ganzen Monat gezahlt wird, der erstattungsverpflichtete Leistungsträger Alg aber nur für wenige Tage dieses Monats zu zahlen hat.

1. Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht. 2. Das BSG hat bereits mit Urteil vom 12.05.2011 festgestellt, dass die erforderliche zeitliche Kongruenz gegeben ist, wenn das Alg (dort: Insolvenzgeld) nur für einzelne Tage eines Monats, das Alg II jedoch für den ganzen Monat gezahlt wird. 3. Dies ergibt sich eindeutig aus dem dieser Entscheidung des BSG zugrunde liegenden Zahlenmaterial in Zusammenschau mit der vorausgegangenen Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.04.2010 (L 7 AL 203/09).

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.03.2017 - S 13 AS 327/16 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert wird auf 91,35 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB X § 104;

Gründe

I.