Auf die Berufung der Kläger werden das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 10. August 2018 und der Bescheid des Beklagten vom 16. Juni 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Oktober 2017 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern für die Zeit vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft in Höhe von 578,60 € monatlich (Bruttokaltmiete) zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt zwei Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger für beide Rechtszüge.
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