LSG Hamburg - Urteil vom 02.12.2021
L 4 AS 127/20
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2; FreizügG § 2 Abs. 2 Nr. 1 -2; AEUV Art. 49; RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 28.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 29 AS 2874/16

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IILeistungsausschluss für AusländerAnforderungen an die tatsächliche Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für ein Recht auf Freizügigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU - hier bei einer Tätigkeit als Verkäufer eines Straßenmagazins

LSG Hamburg, Urteil vom 02.12.2021 - Aktenzeichen L 4 AS 127/20

DRsp Nr. 2022/6101

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Leistungsausschluss für Ausländer Anforderungen an die tatsächliche Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für ein Recht auf Freizügigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU – hier bei einer Tätigkeit als Verkäufer eines Straßenmagazins

Eine Tätigkeit als Verkäufer eines Straßenmagazins ist als selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des FreizügG/EU anzusehen, wenn ein echtes wirtschaftliches Risiko getragen wird und ein wirtschaftlicher Güteraustausch Hauptzweck der Tätigkeit ist.

Tenor

Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 28. April 2020 wird abgeändert:

Der Bescheid vom 13. Juni 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juli 2016 wird aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, den Klägern unter Aufhebung des Bescheids vom 23. Februar 2016 Leistungen nach dem SGB II für Februar 2016 in Höhe von 92,- Euro und für März 2016 in Höhe von 338,60 Euro zu gewähren.