LSG Hamburg - Urteil vom 27.09.2023
L 4 AS 126/22 D
Normen:
SGB II § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 1 und Alt. 2;

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIVerwertbarkeit einer privaten Rentenversicherung als VermögenKeine Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses durch eine zivilrechtliche Vereinbarung

LSG Hamburg, Urteil vom 27.09.2023 - Aktenzeichen L 4 AS 126/22 D

DRsp Nr. 2023/13517

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Verwertbarkeit einer privaten Rentenversicherung als Vermögen Keine Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses durch eine zivilrechtliche Vereinbarung

Die zivilrechtliche Vereinbarung zwischen einem Hilfebedürftigen und einem Dritten – hier der Mutter – kann nicht einer Vereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und der Versicherung über einen Verwertungsausschluss im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II gleichgestellt werden.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 1 und Alt. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 1. Dezember 2009 bis zum 27. Mai 2010.