SG Nürnberg, vom 19.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 249/15
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenFörderung einer zweiten Berufsausbildung in Abhängigkeit vom pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit
LSG Bayern, Urteil vom 25.10.2017 - Aktenzeichen L 10 AL 196/16
DRsp Nr. 2018/1821
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenFörderung einer zweiten Berufsausbildung in Abhängigkeit vom pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit
Zum Anspruch auf Teilhabeleistungen gemäß § 112ff SGB III (hier Zweitausbildung im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 2 SGB III), deren Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur steht.
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