Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 19. November 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung hat.
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