LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.06.2018
L 5 KR 148/15
Normen:
SGB V § 6 Abs. 3a; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 19.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KR 316/13

Anspruch auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen KrankenversicherungVormalige beendete selbständige Tätigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.06.2018 - Aktenzeichen L 5 KR 148/15

DRsp Nr. 2018/11888

Anspruch auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung Vormalige beendete selbständige Tätigkeit

Ein vormals hauptberuflich Selbständiger gelangt - auch wenn der Status zwischenzeitlich beendet wurde - auch dann nicht mehr in die GKV, wenn er zuvor nie über irgendeinen Krankenversicherungsschutz verfügt hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 19. November 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 6 Abs. 3a; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung hat.