Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 09.04.2009 (Aktenzeichen 5 Ca 2251 c/08) abgeändert und wie folgt erkannt:
1. Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin 1.797,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von §
2. Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.05.2009 weitere 1.224,90 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|