BSG, Beschluß vom 21.10.1998 - Aktenzeichen B 9 V 92/98 B
DRsp Nr. 1999/6663
Anspruch auf Prozeßkostenhilfe
1. Es kommt bezüglich der Frage, ob Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann, nicht nur auf die Erfolgsaussicht der Nichtzulassungsbeschwerde an, sondern es ist zu prüfen, ob der Kläger mit diesem Anspruch auch im späteren Revisionsverfahren Erfolg haben könnte (vgl. BSG vom 10.3.1976 - 7 BAr 36/75 = SozR 1750 § 114 Nr. 1) [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]