LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 16.09.2008
L 7 B 285/08 AS
Normen:
SGG § 73a ; ZPO § 115 ;

Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.09.2008 - Aktenzeichen L 7 B 285/08 AS

DRsp Nr. 2008/20528

Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage

Wirft der zu beurteilende Sachverhalt eine Rechtsfrage auf, die zumindest klärungsbedürftig ist, so ist auch in einem derartigen Fall Prozesskostenhilfe zu bewilligen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 73a ; ZPO § 115 ;