Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 29.09.2008 geändert. Dem Kläger wird zur Durchführung des Klageverfahrens Prozesskosten bewilligt und Rechtsanwalt M aus P beigeordnet.
Die zulässige Beschwerde des Klägers ist begründet.
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