BSG - Beschluss vom 17.08.2007
B 1 KR 6/07 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 ; ZPO § 114 § 117 Abs. 2 § 117 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 11.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 23/07
SG Nürnberg, vom 22.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 210/06

Anspruch auf Prozesskostenhilfe, fristgerechte Einreichung der erforderlichen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 17.08.2007 - Aktenzeichen B 1 KR 6/07 BH

DRsp Nr. 2007/18120

Anspruch auf Prozesskostenhilfe, fristgerechte Einreichung der erforderlichen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein durch einen Prozessbevollmächtigten einzulegendes fristgebundenes Rechtsmittel ist die Einreichung der erforderlichen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist. Sie wird durch die Einreichung des Bescheides über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nicht ersetzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 ; ZPO § 114 § 117 Abs. 2 § 117 Abs. 4 ;

Gründe: