Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 25.01.2021 wird zurückgewiesen.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren, das gegen die (teilweise) Aufhebung eines Bewilligungsbescheides wegen einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit gerichtet ist.
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