Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 12. August 2021 aufgehoben. Den Klägern wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwältin Sandra Kersten als Prozessbevollmächtigte gewährt.
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