Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.12.2017 geändert. Der Antragstellerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus L beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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