LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.11.2023
L 2 AS 131/23 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 08.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 889/22

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen VerfahrenRechtmäßigkeit der Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit nach dem SGB IIRechtsschutzinteresse und Begründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Bewilligung von PKH

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.11.2023 - Aktenzeichen L 2 AS 131/23 B

DRsp Nr. 2023/16976

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Rechtmäßigkeit der Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II Rechtsschutzinteresse und Begründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Bewilligung von PKH

1. Die Beschwerde kann bei einer Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit ohne Rücksicht auf einen Beschwerdewert zulässig sein, wenn die Heranziehung - ähnlich einem Eingliederungsverwaltungsakt - nicht lediglich Anknüpfungspunkt für eine mögliche Sanktion ist.2. Unabhängig davon, ob die Zuweisung bzw Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls als Verwaltungsakt erlassen wurde, fehlt das Rechtsschutzinteresse für deren Anfechtung, wenn die Arbeitsgelegenheit nicht mehr anzutreten ist und keine weiteren Rechtsfolgen an die Nichtwahrnehmung geknüpft werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.