Der im Verfahren
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich mit der Erinnerung gegen die Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenbestimmung.
Am 01.07.2016 beantragte der Prozessbevollmächtigte des Klägers für diesen PKH unter seiner Beiordnung im Berufungsverfahren
Durch Beschluss vom 03.05.2017 bewilligte der Senat dem Kläger PKH unter Beiordnung von Rechtsanwalt R ohne Ratenzahlung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|