Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) streitig.
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