LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.09.2012
L 13 R 6087/09
Normen:
SGB VI § 240;
Fundstellen:
NZS 2013, 106
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 25.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 2010/07

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Zumutbarkeit der Verweisungstätigkeit eines Registrators für einen Facharbeiter

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2012 - Aktenzeichen L 13 R 6087/09

DRsp Nr. 2012/19348

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Zumutbarkeit der Verweisungstätigkeit eines Registrators für einen Facharbeiter

Die Tätigkeit als Registrator stellt für einen Facharbeiter grundsätzlich eine zumutbare Verweisungstätigkeit nach dem vom Bundessozialgericht zur Berufsunfähigkeit i.S. von § 240 SGB VI entwickelten Mehrstufenschema dar. Derartige Tätigkeiten stehen nach dem Ergebnis der berufskundlichen Ermittlungen des Senats auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die soziale Zumutbarkeit ergibt sich daraus, dass diese Tätigkeiten von den Tarifvertragsparteien in der neuen Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) durch die tarifliche Einstufung in Entgeltgruppe 3 in ihrem qualitativen Wert dem Leitberuf des angelernten Arbeiters gleichgestellt sind.