LSG Bayern - Urteil vom 20.12.2016
L 13 R 108/16
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 21.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 R 77/15

Anspruch auf Rente wegen ErwerbsminderungAnforderungen an eine rentenrelevante Einschränkung der Wegefähigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 20.12.2016 - Aktenzeichen L 13 R 108/16

DRsp Nr. 2017/1625

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung Anforderungen an eine rentenrelevante Einschränkung der Wegefähigkeit

Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Zur Erwerbsfähigkeit gehört auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die es dem Versicherten nicht erlaubt, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Metern in weniger als 20 Minuten zurückzulegen, ist eine derart schwere Leistungseinschränkung, dass der Arbeitsmarkt trotz vorhandenen vollschichtigen Leistungsvermögens als verschlossen anzusehen ist.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.