LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 06.12.2012
L 1 R 368/11
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 25.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 828/10

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Verweisbarkeit eines Bereichsleiters Warenannahme innerhalb des sog. Mehrstufenschemas

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.12.2012 - Aktenzeichen L 1 R 368/11

DRsp Nr. 2013/7101

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Verweisbarkeit eines Bereichsleiters Warenannahme innerhalb des sog. Mehrstufenschemas

Zur Verweisbarkeit eines Bereichsleiters Warenannahme auf die Tätigkeit eines Mitarbeiters in einer Poststelle in öffentlichen Verwaltungen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat.