LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 04.12.2012 (L 8 SO 20/09)
Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 19. Mai 2009 wird aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, der Klägerin mehr als 8.020,70 EUR, d.h. auch Kosten der Aufwendungen für die Zeit bis einschließlich [...]