Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. November 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des verstorbenen Ehemannes der Klägerin im Rahmen des
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