LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.01.2012 (L 4 KR 26/07)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 128,29 EUR festgesetzt. Streitig ist, ob die Klägerin bei [...]