LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.11.2012 (L 6 SF 380/12 E)
Die dem Erinnerungsgegner aus der Landeskasse zu zahlende Dolmetschervergütung wird auf 0,00 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. Der Erinnerungsgegner, ein [...]