Der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 9.7.2012 wird geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 28.656,03 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten haben in der Hauptsache im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) darüber gestritten, ob die Beigeladene als Buchhalterin in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum klagenden Unternehmen steht. Das Sozialgericht (
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